Rundschreiben

Praxisführung

Neufassung der Mutterschafts-Richtlinie mit Anpassung der Anlagen 3 (Mutterpass) und 5 (Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen)​

Im Rahmen der einheitlichen Gestaltung seiner Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mutterschafts-Richtline (Mu-RL) neu gefasst. Aus der geänderten Mu-RL ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Vertragsärzte.

 

Die Änderungen in der MU-RL beziehen sich vor allem auf Aufbau, Struktur und Bezeichnungen:

  • Der Begriff „Entbindung“ wird durch „Geburt“ ersetzt - die Richtline heißt daher künftig „Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft nach der Geburt“.
  • Der Richtlinie wird eine Inhaltsübersicht vorangestellt.
  • Die Richtlinie wird nach einem einheitlichen Musterblatt untergliedert unter Benennung von Paragraphenzeichen, Absätzen und Sätzen.
  • In der Richtlinie wird dem Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern Rechnung getragen.

Darüber hinaus wurde der Mutterpass (Anlage 3) angepasst. Bereits ausgestellte Mutterpässe behalten ihre Gültigkeit und können weiterverwendet werden. Bei der Neuausstellung eines Mutterpasses ist allerdings die aktuelle Version auszugeben. Den aktualisierten Mutterpass können Sie im Rahmen Ihrer Vordruckbestellung über den Paul-Albrechts-Verlag bestellen.

Des Weiteren wurde die Versicherteninformation „Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft“ (Anlage 5) an geltendes Recht angepasst.