Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf - Rezeptur von Cyclopentolat Augentropfen bis 30. Juni 2024 zulässig​

Aktuell besteht in Deutschland weiterhin ein Lieferengpass bei cyclopentolathaltigen Augentropfen Cyclopentolat Alcon 1% AT und Zyklolat EDO.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben sich bereit erklärt, im Rahmen von Sprechstundenbedarfsverordnungen ab sofort auch die Herstellung einer Rezeptur von Cyclopentolat Augentropfen bis 30. Juni 2024 zu erlauben, nachdem auch ein Import aus dem Ausland mangels Verfügbarkeit augenscheinlich nicht mehr möglich ist.

 

Die Medikamente sollen ab dem 1. April 2024 (Zyklolat EDO) bzw. 18. Juni 2024 (Cyclopentolat Alcon 1%) wieder regulär im Handel verfügbar sein, erfahrungsgemäß dauert es aber eine gewisse Zeit bis die Lieferketten wieder gefüllt sind.

 

Die kurzzeitige Freigabe von Rezepturen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs dient der Aufrechterhaltung der Versorgung und wird daher ausdrücklich von den Vertragspartnern der Sprechstundenbedarfsvereinbarung gestattet.