Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf - Verordnung von Irenat®

Wir wurden darüber informiert, dass das Präparat Irenat® Tropfen (Wirkstoff Natriumperchlorat) langfristig nicht verfügbar ist. Der Hersteller hat die Produktion aus wirtschaftlichen Gründen ausgesetzt. Das Mittel wird im Sprechstundenbedarf vorrangig zur Blockade der Schilddrüse bei szintigraphischen Untersuchungen anderer Organe mit radioaktiv markiertem Iod oder bei Immunszintigraphien zur Tumorsuche mit Radioiod-markierten Antikörpern eingesetzt. Alternative Fertigarzneimittel sind nicht verfügbar.

 

Mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen wurde daher vereinbart, dass ab sofort der Bezug als Einzelverordnung auf Namen des Patienten und damit auch ein Import aus dem Ausland gemäß §73 AMG zulässig ist. Verordnungen über den Sprechstundenbedarf sind damit nicht mehr möglich!

 

Bitte beziehen Sie künftig nur noch Irenat® als Einzelverordnung auf Namen des Patienten. Verbleibende Restmengen aus den Packungen können in den Sprechstundenbedarf übernommen und für weitere Patienten genutzt werden.