Rundschreiben

Praxisführung

Update Arzneimittel-Richtlinie §12 - OTC-Präparate

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2023 können verschreibungspflichtige Arzneimittel trotz Verfügbarkeit einer verschreibungsfreien (OTC) Alternative wirtschaftlich sein, nämlich dann, wenn sich die beiden Alternativen nur in der Stückzahl voneinander unterscheiden und die OTC-Packungsgröße zur Therapie nicht ausreicht. Relevant ist die neue Regelung für die Verordnung zunächst von Triptanen - abhängig von der Häufigkeit der Migräneattacken.

12 Absatz 11 der Arzneimittel-Richtlinie wurde folgender Satz angefügt:
„Ist bei Arzneimitteln mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und identischem Anwendungsgebiet eine ausreichende Versorgung durch nicht verschreibungspflichtige Packungsgrößen nicht gewährleistet, kann die Verordnung verschreibungspflichtiger Packungsgrößen wirtschaftlich sein.“

Mit Blick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot haben Ärzte bei Verordnung von verschreibungspflichtigen Triptan-haltigen Arzneimitteln, die auch als OTC-Präparate erhältlich sind, die Häufigkeit der Migräneattacken in der Patientenakte dokumentieren. Dazu kann auch ein Schmerztagebuch genutzt werden.

Hintergrund
Triptan-haltige Arzneimittel stehen sowohl als OTC-Präparate als auch

verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung. Für die Behandlung von häufig auftretenden Migräneattacken ist die nicht verschreibungspflichtige Packungsgröße jedoch ungeeignet, weil die darin enthaltene Menge an Tabletten für den Bedarf der an Migräne leidenden Person nicht ausreicht. Auch ergibt sich aus Warnhinweisen der Fachinformationen bei OTC-Präparate die Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung bei häufigen Attacken.