Rundschreiben
Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars
Mit Wirkung zum 23. Februar 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um ein weiteres Biosimilar ergänzt. Die Ergänzung wird in Kursiv dargestellt.
Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.
Die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie hier