Rundschreiben

Praxisführung

Berichtigungsanträge von Krankenkassen bei Kassenwechsel und laufender Psychotherapie​

Wir möchten darauf hinweisen, dass insbesondere die Techniker Krankenkasse Berichtigungsanträge zu psychotherapeutischen Leistungen bei Kassenwechsel stellt, wenn trotz Genehmigung einer Psychotherapie durch die bisherige Krankenkasse gegenüber der Techniker Krankenkasse keine erneute Antragstellung erfolgte.

 

Vermeiden Sie diese Berichtigungsanträge und kontaktieren Sie unbedingt vor Fortsetzung der Therapie bei erfolgtem Kassenwechsel die Techniker Krankenkasse. Seitens der KVN werden die Berichtigungsanträge zwar abgelehnt, aber entsprechende Klagen der Techniker Krankenkasse dagegen sind nicht ausgeschlossen.