Rundschreiben

Praxisführung

Besondere Versorgung „elektrische Kardioversion“ für teilnehmende Betriebskrankenkassen endet am 31. März 2024

Der BKK Landesverband Mitte kündigte den Vertrag über die Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen zum Quartalsende, nachdem der Bewertungsausschuss beschloss, die externe Kardioversion mit Wirkung zum 1. Januar 2024 im EBM abzubilden.

 

Infolgedessen sind die Gebührenordnungspositionen 99890 bis 99893 für teilnehmende Kardiologen/spezialisierte kardiologische Ambulanzen nur noch im laufenden Quartal abrechenbar. KVN-Portal: Rubrik „Verträge“, Suchbegriff „Kardioversion“