Rundschreiben
Covid-19-Schutzimpfungen nicht über den Kostenträger 38825/48850 (BAS) berechnungsfähig
Wie bereits im November-Rundschreiben mitgeteilt, ist eine Abrechnung der Covid-19-Schutzimpfungen über den Kostenträger 38825/48850 (BAS) nicht mehr möglich, sondern ausschließl. über die jeweiligen Krankenversicherungen der gesetzlich bzw. privat versicherten Patienten.
Lediglich die Bestellung von Covid-19-Impfstoffen erfolgt weiterhin zentral über den Kostenträger BAS. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Impfstoff bei gesetzlich oder privat versicherten Patienten eingesetzt wird.
Ausführliche Informationen zur Covid-19-Abrechnung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de
Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de