Rundschreiben

Praxisführung

Heilmittel - Ausstellung von Blankoverordnungen für Ergotherapie ab April 2024

Ärzte und Psychotherapeuten können ab dem 1. April 2024 erstmals Blankoverordnungen für Ergotherapie ausstellen. Die Ausstellung einer Blankoverordnung ist vorerst auf die drei folgenden Indikationsbereiche begrenzt:

 

Blankoverordnungen durch Ärzte und Psychotherapeuten

  • Diagnosegruppe PS3: Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
  • Diagnosegruppe PS4: Dementielle Syndrome

Blankverordnungen nur durch Ärzte

  • Diagnosegruppe SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen

 

Ob bei diesen Diagnosegruppen eine Blankoverordnung oder eine konventionelle Verordnung erfolgt, entscheidet der verordnende Arzt oder Psychotherapeut. In medizinisch begründeten Fällen kann von einer Blankoverordnung abgesehen werden.

 

Blankoverordnung ausstellen
Für die Blankoverordnung wird der bekannte Heilmittelvordruck (Muster 13) verwendet. Nach Auswahl der Diagnosegruppe erkennt die Praxissoftware, ob eine Blankoverordnung möglich ist und der Verordner kann entsprechend wählen. Im Fall einer Blankoverordnung wird in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ der Hinweis „BLANKOVERORDNUNG“ aufgedruckt.

 

Bei einer Blankoverordnung verzichten Ärzte und Psychotherapeuten auf folgende Angaben:

  • Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog einschließlich ergänzender Angaben
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Therapiefrequenz

Die Ergotherapeuten übernehmen die Verantwortung für Art, Menge und Intensität der Behandlung.

 

Eine Blankoverordnung ist ab Verordnungsdatum maximal 16 Wochen gültig. Für eine ggf. weiterhin erforderliche Ergotherapie müsste eine neue Blankoverordnung oder konventionelle Verordnung ausgestellt werden.

 

Hinweis zur wirtschaftlichen Verantwortung
Blankoverordnungen unterliegen nicht den vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach Paragraf 106b SGB V. Die behandelnden Ergotherapeuten tragen die wirtschaftliche Verantwortung für diese Therapie. Entscheiden sich Ärzte und Psychotherapeuten jedoch bewusst gegen eine Blankoverordnung, bleiben sie auch in der wirtschaftlichen Verantwortung.

 

Therapiebericht
Ein Therapiebericht erfolgt weiterhin nur durch die Anforderung auf der Verordnung. Wird die Verordnung allerdings als Blankoverordnung ausgestellt, gelten neue Anforderungen an den Inhalt des Berichtes. Dieser enthält mindestens folgende Informationen:

  • Geplantes Therapieziel
  • Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse
  • Angewendete Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine
  • Angabe der erbrachten Zeitintervalle
  • Angabe der Frequenz

Nähere Hinweise zur Blankoverordnung finden Sie auf unserer Internetseite und bei der KBV.