Rundschreiben

Praxisführung

Importmöglichkeit von Miochol E bis 31. März 2024 verlängert

Aufgrund des weiterhin in Deutschland bestehenden Lieferengpasses bei dem Medikament Miochol®-E (Wirkstoff Acetylcholinchlorid), haben die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen die bestehende Ausnahmeregelung zum Import von Miochol E aus dem Ausland bis zum 31. März 2024 verlängert. Ab dem 1. April 2024 soll das Mittel nach Aussagen des Herstellers dann wieder wie gewohnt in Deutschland verfügbar sein, so dass ein Import dann nicht mehr notwendig sein wird.

 

Der kurzzeitige Import im Rahmen des Sprechstundenbedarfs dient der Aufrechterhaltung der Versorgung und wird daher ausdrücklich von den Vertragspartnern der Sprechstundenbedarfsvereinbarung gestattet.