Rundschreiben

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung
Zum 26. März 2024 wurde bei den folgenden Medizinprodukten die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
---|---|---|
Serag BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe. | 31. Dezember 2028 |
TauroSept® |
Für parenteral ernährte Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr als Katheter-Block-Lösung zur Instillation von venösen Gefäßkathetern zur Vorbeugung von Blutstrominfektionen. Dies gilt nicht bei Patientinnen und Patienten mit malignen Grunderkrankungen oder mit bereits vorhandenem Katheter und katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI - catheter-related bloodstream infection) in der Vorgeschichte. |
31. Dezember 2027 |
Die vollständige Anlage V finden Sie auf der Internetseite des G-BA