Rundschreiben

Praxisführung

Übernahme der aktuellen STIKO-Empfehlungen zur COVID‐19‐Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA) hat die im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2/2024 vom 11. Januar 2024 veröffentlichten Empfehlungen der STIKO in die Schutzimpfungs‐Richtlinie (SI‐RL) aufgenommen.

 

Neben redaktionellen Anpassungen hat der G-BA insbesondere folgende Änderungen beschlossen:

  • Für Erwachsene zwischen 18 und 59 Jahren wird nur noch die Basisimmunität empfohlen. Unter einer Basisimmunität versteht man, wenn mindestens drei Antigenkontakte (Infektion oder Impfung) stattgefunden haben, wovon mindestens ein Kontakt eine Impfung sein soll.
  • Für Risikogruppen wird eine jährliche Impfung im Herbst empfohlen, ggf. zusammen mit Impfungen gegen Grippe und Pneumokokken. Zu den Risikogruppen gehören: Personen ab 60 Jahren, Personen mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt.
  • Immungesunde Personen, die zur Risikogruppe gehören können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit COVID-19 infiziert haben.
  • Eingesetzt werden sollen zugelassene mRNA- oder proteinbasierte Impfstoffe mit jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung.
  • Weiterhin besteht keine Impfempfehlung für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.