Rundschreiben

Praxisführung

Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars

Mit Wirkung zum 26.April 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um ein weiteres Biosimilar ergänzt:

 

Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.

Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa_ Biologika und Biosimilars

Die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie hier