Rundschreiben

Anpassung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) zum 1. Juli 2024
Aufgrund von Hinweisen aus der Praxis und weiterer Änderungsbedarfe wird das Vordruckmuster 21 zum 1. Juli 2024 angepasst. Über die Änderungen möchten wir Sie nachfolgend informieren.
- Der Vordruck wird einseitig.
- Das Ankreuzfeld „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“ entfällt.
- Falls ein Unfall Grund der Erkrankung des Kindes ist, erfolgt künftig eine Unterscheidung nach „Kita- oder Schulunfall/-folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“.
- Ein neues Ankreuzfeld SER (Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV) wird unterhalb des Personalienfeldes in den Vordruck aufgenommen.
- Die bisher auf der Rückseite enthaltenen Hinweise zur Antragstellung finden sich nun auf der Vorderseite und wurden redaktionell gekürzt.
Stichtagsregelung
Ab dem 1. Juli 2024 ist ausschließlich das neue Muster 21 zu verwenden, alte Formulare dürfen nicht weiterverwendet/aufgebraucht werden. Bitte denken Sie daher daran die neuen Vordrucke frühzeitig zu bestellen.
Die Softwareanbieter sind darüber informiert, das angepasste Muster 21 in den Praxisverwaltungssystemen zu hinterlegen.