Rundschreiben

Praxisführung

Imfinzi® (Durvalumab) in weiterer Teilindikation als Praxisbesonderheit anerkannt

Imfinzi® (Wirkstoff: Durvalumab) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer AstraZeneca in einem weiteren Anwendungsgebiet als Praxisbesonderheit anerkannt. Dies betrifft Verordnungen ab dem 5. Oktober 2023 im Anwendungsgebiet:

 

  • IMFINZI in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin ist angezeigt bei Erwachsenen zur Erstlinienbehandlung nicht resezierbarer oder metastasierter biliärer Tumore (BTC); Erstlinientherapie.

Die Praxisbesonderheit mit Geltungsbeginn ab 4. April 2019 im Anwendungsgebiet mit Zusatznutzen besteht fort:

  • IMFINZI ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen, inoperablen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei Erwachsenen, deren Tumoren PD-L1 in ≥ 1 % der Tumorzellen exprimieren und deren Krankheit nach einer platinbasierten Radiochemotherapie nicht fortgeschritten ist.

Weitere Anwendungsgebiete oder Erweiterungen des Anwendungsgebietes von Imfinzi® sind hiervon nicht umfasst. Die Praxisbesonderheit gilt, solange AstraZeneca Imfinzi® in Deutschland vertreibt.

 

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

 

Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Durvalumab soll nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit biliären Tumoren erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Imfinzi® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).

 

Weitere Informationen finden Sie hier