Rundschreiben

Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt Influenza-Impfstoffempfehlung an
Der G-BA hat mit Beschluss vom 3. September 2024 (in Kraft getreten am 27. September 2024) die geänderte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Influenza-Impfung hinsichtlich des zu verwendenden Impfstoffes in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen. Die STIKO empfiehlt einen Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen.
In der SI-RL wird die Empfehlung analog zur STIKO-Empfehlung so umgesetzt, dass in den Hinweisen zur Umsetzung das Wort „quadrivalent“ gestrichen wird und damit ein inaktivierter Hochdosis-Influenza-Impfstoff/Influenza-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination eingesetzt werden kann (also ohne Konkretisierung der Zahl der enthaltenen Antigene).
Für die bevorstehende Saison 2024/25 gehen der G-BA und die STIKO bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen davon aus, dass in Deutschland überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden.
Die Verwendung der – bereits von den Vertragsärzten bestellten – inaktivierten quadrivalenten Influenza-Impfstoffe ist daher in der Saison 2024/2025 trotz der Änderung der SI-RL möglich.