Rundschreiben

Praxisführung

Neufassung des Vertrages über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Asthma bronchiale mit Wirkung ab 1. Oktober 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 20. Juli 2023 eine Aktualisierung der Anforderungen am DMP Asthma beschlossen und die inhaltlichen Vorgaben an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien angepasst. Mit den niedersächsischen Krankenkassen wurde der Richtlinienbeschluss nun mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 entsprechend umgesetzt.

 

Über die medizinisch-inhaltlichen Änderungen hatten wir Sie bereits mit dem November Rundschreiben in 2023 informiert.

 

Neben den redaktionellen Anpassungen konnten mit den Krankenkassen folgende vergütungsrelevante Ergebnisse vereinbart werden:

 

  1. Die Beratung im Rahmen der Ersteinschreibung (GOP 99552) wird um 1,00 Euro auf 12,00 Euro erhöht.
  2. Die Pauschale für die pneumologische/allergologische Behandlung und Diagnostik (GOP 99554) wird um 0,50 Euro auf 20,50 Euro angehoben.
  3. Die Beratung zum Tabakgebrauch bzw. Tabakverzicht (GOP 99448) erhöht sich um 1,50 Euro auf 9,50 Euro.
  4. Die einheitliche GOP für alle Schulungsmaterialien (GOP 99559) ist ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr abrechnungsfähig. Dafür werden für die einzelnen Schulungen separate GOP vergeben: Schulungsmaterial ASEV Schulung (GOP 99449S), Schulungsmaterial AGAS-Schulung (GOP 99555S) und Schulungsmaterial NASA Schulung (GOP 99557S).
  5. Die Schulungsmaterialien werden um 0,50 Euro auf 10,00 Euro erhöht.

Schulungen im Videoformat
DMP-Patientenschulungen können nach §4 Abs. 3a DMP-A-RL auch im Videoformat durchgeführt werden, sofern sie vom BAS dafür zugelassen sind und die Vorgaben des jeweiligen Curriculums erfüllen.

 

Das jeweilige Schulungs-Curriculum muss beinhalten, welche Teile der Schulung für die Durchführung per Video geeignet sind, und Angaben zu den erforderlichen Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer, zu strukturellen Anforderungen (z. B. Gruppengröße) sowie zu erforderlichen Maßnahmen des Qualitätsmanagements machen.

 

Hinsichtlich der technischen Anforderungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß Paragraf 365 Absatz 1 SGB V). Ausgenommen davon ist die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden an der Videoschulung. Hier sind die strukturellen Vorgaben im Curriculum der Schulungen zu beachten.

 

Mit den Krankenkassen wurde vereinbart, dass bei Schulungen, die auch per Video durchgeführt werden können, die Möglichkeit der Erbringung im Videoformat im Vertrag aufzunehmen. Werden Schulungen im Videoformat durchgeführt, sind diese mit der GOP 99095 gesondert zu kennzeichnen. Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen in der Praxis vorgehalten werden.

 

Die Vergütungen von Schulungen im Videoformat entsprechen den der Schulungen in Präsenz.

 

Für den Bereich DMP Asthma ist derzeit lediglich das Schulungsprogramm“ DMP-Schulungen Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen (AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V., AGAS)“ per Video möglich.

 

Die aktuelle Lesefassung des DMP-Vertrages Asthma mit den aktualisierten Anlagen finden Sie in Kürze hier