Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Mit der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) können bestimmte Erkrankungen des Augenhintergrundes behandelt werden. Patienten werden örtlich betäubt und bekommen einen Wirkstoff in den Glaskörperraum injiziert.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche apparativen und räumlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Kontakt

Frau Ute Wöller

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3372

E-Mail: ute.woeller@kvn.de