FAQ Zahnärzte

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Fragen zur Corona-Testverordnung

Wir rechnen Zahnärzte die Abstrichleistungen bei ihren Mitarbeitern ab?

Diese werden weiterhin über die KZVN registriert und abgerechnet.

Wie rechnen Zahnärzte ab, die sowohl Abstriche für Mitarbeiter als auch Testungen nach § 4a TestV abrechnen wollen?

Vertragszahnärztlichen Praxen, welche NICHT ausschließlich die Testung des eigenen Praxispersonals abrechnen möchten, müssen sich bei der KVN (neu) registrieren und rechnen ALLE Leistungen gemäß TestV bei der KVN ab.

Wie kann ein Zahnarzt sich für die Abrechnung nach § 4 a TestV registrieren?

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wählen Sie hierzu unter Nr. 7 die Nr. 7.1 aus und fahren dort fort.