Pressemitteilung

KV Niedersachsen schreibt Regionen für Niederlassungsförderungen für 2024 aus

Bis zu 75.000 Euro für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte/
46 Hausarztsitze und acht Facharztsitze werden gefördert

 

Nachfolger fehlen, Praxen schließen – vor allem in ländlichen Regionen gibt es zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat deshalb Förderprogramme aufgelegt, um neue Ärztinnen und Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen.

 

Die KVN wird auch 2024 die Ansiedlung ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte mit einem Zuschuss von bis zu 75.000 Euro unterstützen. Ein Großteil der Förderungen liegt bei 60.000 Euro. Die Förderungsregionen für die Besetzung von Kassenarztsitzen nach der Strukturfonds-Richtlinie der KVN wurden vom Vorstand jetzt beschlossen.

 

46 Hausärztinnen und Hausärzte, vier Hautärztinnen und Hautärzte (Dermatologen), drei Nervenärztinnen und Nervenärzte sowie eine Hals-Nasen-Ohrenärztin oder -arzt können die finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie in einer ausgewiesenen Förderregion ambulant tätig werden.

 

Zuschüsse bis zu 60.000 Euro können für folgende hausärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

Niederlassung
  • Braunschweig-Umland (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Bremerhaven (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Bremervörde (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Bremervörde Gemeinde Gnarrenburg (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Buxtehude (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Celle-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Cloppenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Cuxhaven (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Diepholz (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Emden (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Friesoythe (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Gifhorn (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Helmstedt (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Leer-Süd (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Meppen - Gemeinde Geeste/Samtgemeinde Lathen (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Munster (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Munster - Gemeinde Bispingen (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Nienburg (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Nordhorn Samtgemeinde Neuenhaus/Samtgemeinde Schüttorf (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Papenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Quakenbrück (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Stade (zwei Förderungsfähige Sitze)
  • Stolzenau (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Stolzenau Flecken Steyerberg (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Wittingen (ein förderungsfähiger Sitz)

 

Zuschüsse bis zu 60.000 Euro sowie eine Umsatzgarantie für acht Quartale können für folgende hausärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

 

  • Bad Pyrmont (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Bremerhaven-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Syke (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Wolfsburg-Umland (zwei förderungsfähige Sitze)

Zuschüsse bis zu 60.000 Euro können für folgende fachärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:

Praxis
  • Hautärzte - Landkreis Holzminden (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Hautärzte - Landkreis Nienburg (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Hautärzte - Landkreis Wesermarsch (ein förderungsfähiger Sitz)
  • Nervenärzte - Diepholz/Delmenhorst (zwei förderungsfähige Sitze)
  • Nervenärzte - Landkreis Holzminden (ein förderungsfähiger Sitz)

 

Zuschüsse bis zu 60.000 Euro sowie eine Umsatzgarantie für acht Quartale können für folgenden fachärztlichen Versorgungsbereich beantragt werden:

 

  • HNO-Ärzte - Landkreis Lüchow-Dannenberg (ein förderungsfähiger Sitz)

 

Zuschüsse bis zu 75.000 Euro sowie eine Umsatzgarantie für acht Quartale können für folgenden fachärztlichen Versorgungsbereich beantragt werden:

  • Hautärzte – Landkreis Helmstedt (ein förderungsfähiger Sitz)

Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN, bezeichnete die Niederlassungsförderung heute in Hannover „als eine wichtige Maßnahme, um gerade in ländlichen Regionen Niedersachsens eine ausreichende ambulante Versorgung gewährleisten zu können.“

Seit dem Beginn der KVN-Fördermaßnahmen im Jahr 2016 hätten bis zum Jahresende 2023 insgesamt 232 Praxen davon profitiert. Über elf Millionen Euro seien für Zulassungen und Anstellungen in Förderregionen ausgezahlt worden.

 

„In Niedersachsen werden bis zum Jahr 2035 die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte auf rund 3.750 von jetzt über 5.200 sinken. In der fachärztlichen Versorgung wird es starke Tendenzen in Richtung Unterversorgung in den ländlichen Planungsbereichen geben. Betroffen sind die Fachgruppen der Augenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Nervenärzte und Urologen. Davon geht die Arztzahlprognose 2035 der KVN aus. Die Sicherstellung der Versorgung wird eine andere werden“, sagte der stellvertretende KVN-Vorsitzende, Thorsten Schmidt.

 

„Die Ergebnisse der Prognose bestätigen unseren Kurs, bereits heute durch Mittel aus dem Strukturfonds in Niederlassungen, Anstellungen und Praxisübernahmen in Gebiete zu investieren, die als stark von Unterversorgung bedrohte Gebiete prognostiziert wurden. Dies wird zukünftig in noch mehr Planungsbereichen der Haus-, aber auch der Fachärzte notwendig sein“, kündigte der KVN-Vize an.