KVNachrichten

Gesetzliche Unfallversicherung: Änderungen der Gebührenordnung für Ärzte und des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeuten ab 1. Juli 2025
Anpassungen der UV-GOÄ
Die Gebühren der UV-GOÄ (Anlage 1 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) erhöhen sich um 4,41 Prozent.
Neue vereinbarte Nummer 17b UV-GOÄ für Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes in Höhe von 67,90 Euro.
Zwei neue Nummern 3318 und 3319 UV-GOÄ vergüten die Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen in Höhe von 37,78 Euro. Die Dokumentation erfolgt auf der Rechnung, es ist keine gesonderte Berichtspflicht erforderlich.
Gebührenanhebung für schmerztherapeutische Leistungen:
Gebühren der Nummer 6000 UV-GOÄ: Allgemeine Heilbehandlung: 167,38 Euro;
Besondere Heilbehandlung: 167,38 Euro
Gebühren der Nummer 6001 UV-GOÄ: Allgemeine Heilbehandlung: 22,93 Euro;
Besondere Heilbehandlung: 22,93 Euro
Anpassungen des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren
Die Gebühren des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren (Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger) erhöhen sich um 4,41 Prozent.
Gruppentherapie: Anpassungen bei der Leistung nach Nummer P 31
Es erfolgt eine Erhöhung des Abrechnungsanteils von 50 Prozent auf 75 Prozent je Teilnehmer bezogen auf die Gebühr P 28. Die Abrechnung setzt die fachliche Befähigung für Gruppenpsychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) voraus, diese ist auf Anforderung nachzuweisen. Teilnehmende am Psychotherapeutenverfahren, die zum 1. Juli 2025 Gruppenbehandlung anbieten, können den angeforderten Nachweis innerhalb eines Jahres erbringen.
Änderung der Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520
Die Unfallversicherungsträger haben den gesetzlichen Auftrag, sich um die Prävention von Arbeitsunfallverletzungen zu kümmern und dies nun auch im Bereich der Tertiär-Prävention/Individualprävention umzusetzen. Vor diesem Hintergrund sind ab 1. Juli neue Formtexte gültig und auf der Internetseite abrufbar.
Hinweise zur Veröffentlichung
Die Einzelheiten zu den Beschlüssen finden Sie hier
Zudem wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der KBV veröffentlicht. Die aktuelle UV-GOÄ wird ebenfalls auf der Internetseite der KBV bereitgestellt.