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Video­sprech­stun­den in grö­ße­rem Umfang mög­lich - KBV und Kas­sen ver­ein­ba­ren Maß­nah­men­pa­ket​

Die Anzahl der Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen in der Video­sprech­stun­de ist nicht mehr begrenzt. Außer­dem kön­nen Ärzte und Psy­cho­the­ra­peu­ten jetzt mehr bekann­te Pati­en­ten aus­schließ­lich per Video ver­sor­gen. Auf diese und wei­te­re Maß­nah­men zur Fle­xi­bi­li­sie­rung der Video­sprech­stun­de haben sich KBV und GKV-​Spitzenverband im Bewer­tungs­aus­schuss geei­nigt.

 

Die Ver­hand­lungs­part­ner set­zen damit eine Vor­ga­be aus dem Digital-​Gesetz um, die Durch­füh­rung von Video­sprech­stun­den im EBM in einem wei­ten Umfang zu ermög­li­chen und Qua­li­täts­zu­schlä­ge zu gewäh­ren.

 

Der jetzt gefass­te Beschluss sieht vor, dass die pati­en­ten­über­grei­fen­de Begren­zung der Leis­tun­gen im Video­kon­takt rück­wir­kend zum 1. Janu­ar ent­fällt. Damit kön­nen Ärzte und Psy­cho­the­ra­peu­ten ein­zel­ne Leis­tun­gen öfter oder sogar kom­plett in der Video­sprech­stun­de anbie­ten. Bis­lang lag die Ober­gren­ze bei 30 Pro­zent.

 

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