KVNachrichten

Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung - Fortschreibung Nr. 2/2024
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen hat im schriftlichen Umlaufverfahren (Ende am 30.12.2024) gem. §§ 100, 103 Abs. 1 SGB V Beschlüsse zur Feststellung von Über- und Unterversorgung sowie zur Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen gefasst.
Grundlage für die jeweiligen Beschlüsse ist der Arztbestand vom 30.11.2024 auf Basis der Bedarfsplanungs-Richtlinie.
Die Beschlüsse und die tabellarischen Übersichten über die einzelnen Versorgungsebenen und Planungsbereiche finden Sie im Internet auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen unter:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Zulassung/Bedarfsplanung.html
Die Beschlüsse werden auf Anforderung im Einzelfall in Papierform zur Verfügung gestellt.
Hannover, den 13.01.2025
gez. Prof. H.-D. Gottlieb
Vorsitzender des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen