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Beschlüsse zu psychotherapeutischen Leistungen im Videokontakt und zur Nationalen Demenzstrategie

Wir möchten Sie heute über die Anpassung des EBM aufgrund der Nationalen Demenzstrategie durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) sowie über den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) zu psychotherapeutischen Leistungen im Videokontakt informieren.

 

Psychotherapeutische Leistungen per Video: BA hebt Einschränkungen im EBM auf

Nach der Öffnung der Videosprechstunde für Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen zu Jahresbeginn hat der BA den EBM angepasst. Damit können Psychotherapeuten rückwirkend zum 1. Januar 2025 entsprechende Leistungen auch dann abrechnen, wenn der Kontakt mit Patienten per Video erfolgt.

 

Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist seit 1. Januar keine zwingende Voraussetzung mehr, bevor psychotherapeutische Leistungen im Videokontakt durchgeführt und berechnet werden können.

 

Mit dem Beschluss werden bisher geltende Einschränkungen mit Bezug zur Psychotherapie-Vereinbarung für Leistungen im Videokontakt in den Abschnitten 35.1, 35.2 und 35.3 sowie im Abschnitt 30.11 EBM rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 aufgehoben.

 

Nationale Demenzstrategie: EBA beschließt neue Leistung für Videofallkonferenz

Der EBA hat die Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 zum 1. April 2025 für eine Videofallkonferenz zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt, und den an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräften beziehungsweise Pflegekräften in den EBM aufgenommen.

 

Die GOP 01443 ergänzt die bestehende GOP 01442, die nur von koordinierenden Vertragsärzten für eine Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften beziehungsweise Pflegekräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten berechnet werden kann. Die neue GOP für eine Videofallkonferenz durch den Vertragsarzt, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt, ist bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Die GOP 01443 ist analog anderer Fallkonferenzen im EBM mit 86 Punkten bewertet und wird zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

 

Hinweis zur Veröffentlichung

Das Institut des Bewertungsausschusses wird die Beschlüsse auf seiner Internetseite  und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.