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Deutscher Bundestag beschließt die Entbudgetierung hausärztlicher LeistungenÜberschrift
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen beschlossen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) begrüßte die Entscheidung ausdrücklich und als dringend notwendig. Noch vor den Bundestagswahlen konnte auf den letzten Metern das Gesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben den Auftrag, im Bewertungsausschuss nun die Details zu regeln.
Das hat der Bundestag beschlossen:
Entbudgetierung: Abschaffung des Honorardeckels für hausärztliche Leistungen
Neue Pauschalen für Hausärzte:
- Quartalsübergreifende Versorgungspauschale: Hausärzte sollen diese bei über 18-jährigen Chronikern abrechnen können, deren Erkrankung eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf und keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet. Die Pauschale soll jeweils nur ein Arzt abrechnen können, auch wenn der Patient wegen seiner chronischen Erkrankung bei mehreren Ärzten in Behandlung ist.
- Vorhaltepauschale für Hausärzte: Die neue Pauschale sollen Hausärzte erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen sowie bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten. Die bisherige Vergütung der Gebührenordnungsposition 03040 soll dafür entfallen.
Beide Pauschalen sollen laut Gesetz weder zu Mehrausgaben noch zu Minderausgaben der Krankenkassen führen. Die KBV und der GKV-Spitzenverband wurden mit der Ausgestaltung der Pauschalen beauftragt.
Weitere für die tägliche Praxis relevante Beschlüsse sind der Wegfall der Altersbeschränkung für die Verordnung von Notfallkontrazeptiva bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung und die Fristverlängerung der Verordnungsfähigkeit der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025.
Weiterer Zeitplan: Das GVSG muss jetzt noch den Bundesrat passieren; möglicher Termin ist der 14. Februar. Danach kann die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen; einen Tag danach tritt das Gesetz in Kraft. Die Endbudgetierung kommt dann voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2025.