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Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII (aut idem) - Austauschbare Darreichungsformen

Die Anlage VII wird mit Wirkung zum 15. Dezember 2024 um den Wirkstoff Betain zusammen mit dem Hinweis zur Austauschbarkeit ergänzt. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Betain in der Darreichungsform „Pulver zum Einnehmen“ gelten damit als therapeutisch vergleichbar und sind austauschbar.

 

Den G-BA-Beschluss finden Sie hier

 

Hintergrund
Austauschbare Darreichungsformen werden in der Apotheke gem. Rahmenvertrag nach §129 SGB V ausgetauscht, wenn Rabattverträge bestehen u./o. die ärztliche Verordnung nicht das wirtschaftlichste verfügbare Präparat benennt. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Betain sind zugelassen für die adjuvante Therapie der Homocystinurie.