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Aktualisierung Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) -Gallenwegstherapeutika und Cholagoga
Mit Wirkung zum 9. Mai 2025 erfolgt eine Präzisierung des Wortlautes zur Nummer 27 der Anlage III Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Durch einen Indikationsbezug wird klargestellt, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung der funktionellen Dyspepsie von der Verordnung ausgeschlossen sind. Die Nummer 27 der Anlage III AM-RL lautet nun (Änderung fett):
Gallenwegstherapeutika und Cholagoga zur Behandlung funktioneller Dyspepsie
Die vormalige Ausnahmeregelung für die Anwendung von Gallensäuren-Derivaten zur Auflösung von Cholesterin-Gallensteinen ist insofern nicht mehr erforderlich, da der Verordnungsausschluss nun eindeutig nur die Behandlung der funktionellen Dyspepsie betrifft.
Hintergrund:
Diese Anpassung zielt auf die inhaltliche Übereinstimmung sowohl im Bereich der nicht verschreibungspflichtigen wie der verschreibungspflichtigen Arzneimittel.
Arzneimittel zur Anwendung bei dyspeptischen Beschwerden unterliegen überwiegend nicht der Verschreibungspflicht und sind somit als sog. OTC-Arzneimittel grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV für Erwachsene verordnungsfähig. Es sind jedoch auch verschreibungspflichtige Arzneimittel in diesem Anwendungsgebiet verfügbar, die durch die Regelung in Anlage III Nummer 27 nun ebenfalls von der Verordnung ausgeschlossen sind.
Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier