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Aktua­li­sie­rung Anla­ge III (Ver­ord­nungs­ein­schrän­kun­gen und -​ausschlüsse) -​Gallenwegstherapeutika und Cholagoga

Mit Wir­kung zum 9. Mai 2025 erfolgt eine Prä­zi­sie­rung des Wort­lau­tes zur Num­mer 27 der Anla­ge III Arzneimittel-​Richtlinie (AM-RL). Durch einen Indi­ka­ti­ons­be­zug wird klar­ge­stellt, dass ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel zur Behand­lung der funk­tio­nel­len Dys­pe­psie von der Ver­ord­nung aus­ge­schlos­sen sind. Die Num­mer 27 der Anla­ge III AM-RL lau­tet nun (Ände­rung fett):

 

Gal­len­wegs­the­ra­peu­ti­ka und Cholagoga zur Behand­lung funk­tio­nel­ler Dys­pe­psie

Die vor­ma­li­ge Aus­nah­me­re­ge­lung für die Anwen­dung von Gallensäuren-​Derivaten zur Auf­lö­sung von Cholesterin-​Gallensteinen ist inso­fern nicht mehr erfor­der­lich, da der Ver­ord­nungs­aus­schluss nun ein­deu­tig nur  die Behand­lung der funk­tio­nel­len Dys­pe­psie betrifft.

 

Hin­ter­grund:
Diese Anpas­sung zielt auf die inhalt­li­che Über­ein­stim­mung sowohl im Bereich der nicht ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen wie der ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Arz­nei­mit­tel.

 

Arz­nei­mit­tel zur Anwen­dung bei dys­pepti­schen Beschwer­den unter­lie­gen über­wie­gend nicht der Ver­schrei­bungs­pflicht und sind somit als sog. OTC-​Arzneimittel grund­sätz­lich nicht zu Las­ten der GKV für Erwach­se­ne ver­ord­nungs­fä­hig. Es sind jedoch auch ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Arz­nei­mit­tel in die­sem Anwen­dungs­ge­biet ver­füg­bar, die durch die Rege­lung in Anla­ge III Num­mer 27 nun eben­falls von der Ver­ord­nung aus­ge­schlos­sen sind.

 

Den voll­stän­di­gen G-​BA-Beschluss fin­den Sie hier