Rundschreiben

Ab 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend
Die Beschlüsse des Wachstumschancengesetzes aus dem Jahr 2023 zur verpflichtenden Einführung von E-Rechnungen gelten für Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen (B2B), wenn beide in Deutschland ansässig sind. Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Rundschreiben vom 15. Oktober 2024 nochmals alle Eckpunkte zum verpflichtenden Einsatz von E-Rechnungen zusammengefasst.
So sieht der Fahrplan für die Einführung aus:
- Ab 2025: Empfang von E-Rechnungen wird verpflichtend.
- Ab 2027: Unternehmen mit einem Umsatz über 800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.
- Ab 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden.
Sind auch Arztpraxen von den Regelungen betroffen?
Eine Ausnahme für ärztliche und psychotherapeutische Praxen existiert nicht. Zunächst gilt die Verpflichtung, elektronische Rechnungen für Leistungen von Lieferanten entgegennehmen zu können. Achtung: Ein PDF-Dokument erfüllt in diesem Sinn nicht die Anforderungen an eine elektronische Rechnung. E-Rechnungen sind vielmehr ein nach bestimmten Kriterien aufgebauter Datensatz (z. B. XRechnung, ZUGFeRD). Dazu werden geeignete elektronische Systeme benötigt. Für Lieferantenrechnungen können beispielsweise Lösungen von Datev zum Einsatz kommen. Wer zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2027 noch keine E-Rechnung nutzt, aber ein anderes digitales Format, wie zum Beispiel die Rechnung im PDF-Format versendet, benötigt die Zustimmung des Empfängers. Keine E-Rechnungspflicht gibt es im B2B-Bereich grundsätzlich für nicht steuerbare oder steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und Fahrausweise. Die Abrechnung gegenüber der KVN ist ebenfalls nicht betroffen - sie erfolgt ja bereits digital.
Sofern Praxen Privatrechnungen erstellen, müssen Privatversicherte freiwillig einwilligen, eine E-Rechnung zu erhalten. Sonst erhalten diese nach wie vor eine Papierrechnung. Werden Rechnungen an Unternehmen versandt, so bieten diese häufig ein Portal an, in dem die Rechnungen hochgeladen werden können.
Die KVN empfiehlt, die Thematik mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu besprechen.