Rund­schrei­ben

Praxisführung

Geän­der­te Abschlags­zah­lun­gen und Zah­lungs­ter­mi­ne 2025

Bitte beach­ten Sie, dass aus Liqui­di­täts­grün­den der bis­her spä­tes­te Ter­min der monat­li­chen Abschlags­zah­lung vom 24. auf den letz­ten Kalen­der­tag des lau­fen­den Monats gescho­ben wer­den muss, da erst dann die monat­li­chen Abschlags­zah­lun­gen der Kran­ken­kas­sen für die Bedie­nung der Abschlä­ge für die Mit­glie­der zur Ver­fü­gung ste­hen. Eine frü­he­re Abschlags­zah­lung der Kas­sen ist bereits im Lan­des­schieds­amt abge­lehnt wor­den; Zwi­schen­fi­nan­zie­run­gen der KVN sind recht­lich nicht zuläs­sig.

 

Um eine ange­mes­se­ne Umset­zung durch die Pra­xen zu gewähr­leis­ten soll die Ter­min­ver­schie­bung auf das Monats­en­de erst ab Juli 2025 grei­fen.

 

Der Monats­ab­schlag beträgt im 1. und 3. Quar­tals­mo­nat unver­än­dert 24 % Ihres durch­schnitt­li­chen Hono­rars im ver­gan­ge­nen Kalen­der­jahr (Quar­ta­le 4/2023 bis 3/2024). Im jeweils 2. Quar­tals­mo­nat beträgt der Abschlag 37 %. Zur Unter­stüt­zung des Anpas­sungs­pro­zes­ses soll ein­ma­lig am 24.07.2025 13 %-​Punkte des Abschlags plus August 2025 vor­ge­zo­gen wer­den. Die indi­vi­du­el­le Höhe der Abschlags­zah­lung für das Jahr 2025 tei­len in einem per­sön­li­chen Schrei­ben in der zwei­ten Januar­hälf­te 2025 mit.

 

Die Über­sicht aller Zah­lungs­ter­mi­ne für das gesam­te Jahr 2025 für Ihre eige­ne Finanz­dis­po­si­ti­on fin­den Sie hier