Rundschreiben

Vereinbarungen der BARMER, Techniker Krankenkasse (TK) und KNAPPSCHAFT über ergänzende Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen (Alter bis 34) enden am 31. Dezember 2024
Infolge gesetzlicher Vorgaben enden die bisherigen Vereinbarungen der Krankenkassen und damit die Abrechnungsmöglichkeiten für Dermatologen:
Krankenkasse | GOP | Vergütung |
---|---|---|
BARMER | 99210 | 23,00 Euro |
Techniker Krankenkasse | 99210 | 23,00 Euro |
KNAPPSCHAFT | 01745K | 25,00 Euro |
Ausblick: Mit jeder dieser Kassen ist zeitnah der Abschluss eines neuen Versorgungsvertrages geplant. Da die Zeit drängt und zum Redaktionsschluss nichts Näheres bekannt ist, werden die KVN-Bezirksstellen direkt auf dermatologische Fachärzte zukommen. Für bereits im 1. Quartal 2025 terminierte, ergänzende Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen soll es noch rechtzeitig verbindliche Regelungen geben. Wir informieren Sie unverzüglich über den Fortgang der Verhandlungen.