Rundschreiben

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung
Mit Wirkung vom 7.Mai 2024 ist bei den folgenden Medizinprodukten die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert worden. Aufgrund der Vielzahl an Verlängerungen sind die Medizinprodukte nach Themenbereiche untergliedert:
Spüllösungen

Inhalation

Trägerlösungen

Ophthalmika

Die vollständige Anlage V finden Sie auf der Internetseite des G-BA
Den Beschluss zur Änderung der Anlage V der AM-RL finden Sie unter diesem Link