Rundschreiben

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung der Befristung
Mit Wirkung zum 24. September 2024 wurden die Befristungen der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) für die folgenden Medizinprodukte verlängert:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
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Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango) | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist. | 31. Dezember 2028 |
VISMED® | Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder Lagophthalmus | 16. Januar 2029 |
Die aktualisierte Anlage V finden Sie unter dem folgenden Link