Rundschreiben

Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) - Acidosetherapeutika
Die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) benennt Ausnahmen, unter denen OTC-Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Die Nummer 4 (Acidosetherapeutika) lautet mit Wirkung vom 9. Oktober 2024:
„Acidosetherapeutika nur bei
- dialysepflichtiger Nephropathie,
- chronischer Niereninsuffizienz,
- Neoblase,
- Ileumconduit,
- Nabelpouch,
- Implantation der Harnleiter in den Dünndarm.“
Hintergrund
Die Änderung hat redaktionellen Charakter, die genannten schwerwiegenden Fälle selbst sind dabei unverändert geblieben. Nur die Darstellung wurde zur Klarstellung geändert, dass Acidosetherapeutika bei jedem dieser schwerwiegenden Fälle ausnahmsweise verordnungsfähig sind.
Die vollständige Anlage I finden Sie hier