Rundschreiben

Praxisführung

Arzneimittel-Richtlinie Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) - Verlängerung der Befristung

Mit Wirkung vom 2. Oktober 2024 ist folgende Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert worden:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
HydroTouch Zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung 31. Dezember 2028

Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier

 

Die aktuelle Anlage V finden Sie hier