Rundschreiben

Praxisführung

Elektronische Ersatzbescheinigung kann ab sofort als Versicherungsnachweis genutzt werden - Anwendung ab 1. Juli 2025 Pflicht

Patientinnen und Patienten können ab sofort die elektronische Ersatzbescheinigung nutzen, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung ist zunächst freiwillig, bevor sie ab 1. Juli 2025 Pflicht für Arztpraxen und Krankenkassen wird.

 

Die elektronische Ersatzbescheinigung soll das Verfahren für Praxen und Krankenkassen vereinfachen, wenn die eGK nicht eingelesen werden kann, weil beispielsweise die Patientin oder der Patient sie vergessen hat oder sie defekt ist.

 

Die Zustellung des Versicherungsnachweises erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM automatisiert und in wenigen Minuten direkt an die Praxis, sodass dieser die Versichertendaten sofort vorliegen. Die Daten können direkt aus dem KIM-Postfach in das PVS übertragen werden; das manuelle Einpflegen wie beim bisherigen papiergebundenen Ersatzverfahren entfällt.

 

Hintergrund ist das Digital-Gesetz, das vorsieht, dass Arztpraxen und Krankenkassen die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung spätestens zum 1. Juli 2025 ermöglichen müssen. Praxen können die elektronische Ersatzbescheinigung ab sofort auf freiwilliger Basis nutzen. Voraussetzung ist, dass ihr PVS die Funktion unterstützt und die Krankenkassen ihren Versicherten eine entsprechende Funktion in der Versicherten-App anbieten.