Rundschreiben

Praxisführung

Human- und Tumorgenetik: Ablösung der OMIM-Kodierung zum 1. Juli 2025​

Die KBV hat mit der Johns-Hopkins-Universität (JHU) einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Online Mendelian Inheritance in Man® (OMIM®) Datenbank zur Kodierung human- und tumorgenetischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Vertrag wurde erstmals mit Wirkung zum 30. Juli 2013 geschlossen und 2016, 2019, 2022 und 2023 verlängert, zuletzt bis zum 30. Juli 2025. Die JHU war 2023 nur nach Annahme erheblich geänderter Vertragsbedingungen zu einer Verlängerung bereit. Der letzte geschlossene Lizenzvertrag wird deshalb seitens der KBV nicht verlängert.

 

Umstellung im 2. und 3. Quartal 2025

 

Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Kodierung nach OMIM für Gebührenordnungspositionen (GOP) gestrichen, für die die Kodes als zusätzliche Abrechnungsbegründung anzugeben sind. Sie befinden sich in den Abschnitten 11.3 (Diagnostische Gebührenordnungspositionen), 11.4 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) und 19.4 (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen) des EBM. Die Kodierung der betroffenen Gebührenordnungspositionen erfolgt ab dem 1. Juli 2025 durch Gen-symbole, die das HUGO Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) unter Creative Commons Zero (CC0) Lizenz zur Verfügung stellt.

 

Das bedeutet, dass für alle ab dem 3. Quartal 2025 durchgeführten human- oder tumorgenetischen Untersuchungen in der Abrechnung keine OMIM-Kodes mehr angegeben werden dürfen. Stattdessen müssen die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 11233, 11511 bis 11513, 11516 bis 11518, 11521 und 11522, 19421 und 19424, 19451 bis 19453 und 19456 mit HGNC-Symbolen kodiert werden.

 

Die human- und tumorgenetischen Untersuchungen, die im 2. Quartal 2025 durchgeführt werden, sind noch unter Angabe der OMIM-Kodes abzurechnen. Da der Vertrag mit der JHU am 30. Juli 2025 endet, müssen Labore die Abrechnung für die genannten Leistungen des zweiten Quartals 2025 der KVN spätestens 29. Juli 2025 übermitteln.

 

Ab 3. Quartal 2025 ausschließlich mit HGNC kodieren

 

Human- oder tumorgenetische Untersuchungen nach den genannten GOP, die im 2. Quartal 2025 oder früher durchgeführt werden, aber erst mit der Abrechnung für das 3. Quartal 2025 oder später bei der KVN eingereicht werden, müssen mit HGNC kodiert werden. Weitere Informationen zur Umsetzung teilen wir Ihnen zeitnah mit.

 

Hinweis zur Veröffentlichung

 

Der Beschluss steht auf der Internetseite (www.kbv.de/984706) zur Verfügung. Das Institut des Bewertungsausschusses wird den Beschluss ebenfalls auf seiner Internetseite (https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html) und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.

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