Rundschreiben

Rückwirkender Beschluss des Bewertungsausschusses zum 1. Juli 2024 zur präanästhesiologischen Untersuchung vor geplanten Eingriffen nach der Hybrid-DRG-Verordnung
Der BA hat im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG-Verordnung nach §115f SGB V einen Beschluss zu einer Übergangsregelung im Kapitel 5 des EBM („Anästhesiologische Gebührenordnungspositionen“) gefasst.
Konkret geht es um die präanästhesiologische Untersuchung zur Abklärung der Narkosefähigkeit einer Patientin oder eines Patienten vor einem Eingriff. Handelt es sich um einen Eingriff entsprechend der Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung, ist die Untersuchung Bestandteil der Fallpauschale und kann nicht separat abgerechnet werden. Es besteht jedoch eine Regelungslücke, wenn der geplante Eingriff nicht durchgeführt werden kann und er nicht Bestandteil des Anhangs 2 des EBM ist. Mit dem jetzt gefassten Beschluss kann in diesen Fällen die neue GOP 05311 (Bewertung: 132 Punkte) für die präanästhesiologische Untersuchung abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Bis dahin wird sich der BA ausführlich mit weiteren EBM-Anpassungen im Zusammenhang mit der Einführung der Hybrid-DRG befassen.
Hinweis zur Veröffentlichung
Das InBA wird die Beschlüsse auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.