Seminare

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Anregungen, Wünsche und Neues

 

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen am Puls der Zeit bleiben und bieten Ihnen daher jetzt die Möglichkeit, aktiv die Seminarthemen mitzugestalten. Sie können uns Anregungen und Wünsche per E-​Mail (wirtschaftsseminare@kvn.de oder seminarthemen@kvn.de) zukommen lassen. Wir werden Ihre Vorschläge in unserer weiteren Planung berücksichtigen.

 

 

Hinweise

 

Bei kurzfristiger Seminaranmeldung bis zu drei Tage vor Seminarbeginn, kann eine Bearbeitung nicht gewährleistet werden.

 

Bei Halbtags-​ und Ganztagsveranstaltungen gibt es ab sofort nur einen Imbiss (Schnittchen und/oder Kuchen).  Es stehen Ihnen Wasser, Kaffee und Tee zur Verfügung.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Psychosomatische Grundversorgung

Modul I + II – Theorie und verbale Interventionstechniken - ohne Balintgruppen

Die ÄKN bietet ein kompaktes Konzept mit 50 Unterrichtseinheiten (UE) zum Kompetenzerwerb für die Psychosomatische Grundversorgung (PSGV) an. Unser Angebot entspricht dem Curriculum der Bundesärztekammer „Patientenzentrierte Kommunikation“ und vermittelt Ihnen entsprechend den Richtlinien 20 Stunden Theorie und 30 Stunden verbale Interventionstechniken der Psychosomatischen Grundversorgung, die Sie für Ihre Facharztprüfung in der Pädiatrie, Gynäkologie und Allgemeinmedizin brauchen.Die kontinuierliche Teilnahme an Balintgruppen (30 UE) muss von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst organisiert werden.

 

Der Kurs wird gem. Anerkennung gem. §5 Abs. 9 WBO (alt) bzw. 4 Abs. 8 WBO (neu) durch die Ärztekammer Niedersachsen als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt.

 

Eine Zertifizierung mit 50 Fortbildungspunkten erfolgt.

 

Termine:

 

Start E-Learning-Modul (Theorie – 6 UE) am 05.12.2025 (ein späterer Einstieg ist möglich) 

 

Block 1:
Freitag, 16.01.26, 15 – 19.30 Uhr und Samstag, 17.01.2026, 8 – 18 Uhr als Präsenzseminare,
Mittwoch, 11.02.26, 17 – 21 Uhr als Online-Seminar

 

Block 2: 
Mittwoch, 11.03.26, 17 – 21 Uhr als Online-Seminar,
Freitag, 20.03.2026, 15 – 19.30 Uhr und Samstag, 21.03.2026, 8 – 18 Uhr als Präsenzseminar

 

Kursgebühr: 970 € / ermäßigt: 870 €

 

Ort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover 

 

Eine verbindliche Anmeldung ist zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Anmeldeformular:
Anmeldung

 

Ansprechperson für Anmeldung und Kursorganisation:
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM), Anne Hellmuth, Tel.: 0511 3802 2204, E-Mail: zvm(at)aekn.de

 

Fachliche Ansprechperson:
Fortbildung, Eva Govani, Tel.: 0511 3802 1405,  E-Mail: fortbildung(at)aekn.de

Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (50 Std.)

Suchterkrankungen sind kein Randproblem in unserer Gesellschaft, sondern betreffen viele Millionen Menschen in Deutschland. Sowohl stoffgebundene Süchte, die Abhängigkeiten nach Substanzen wie etwa Alkohol, Nikotin, Cannabis, Kokain, Schmerz- oder Schlafmitteln umfassen, als auch (nicht-stoffgebundene) Verhaltenssüchte, zum Beispiel Spielsucht, Kaufsucht oder Handysucht, stellen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Komplexität mitunter vor große Herausforderungen.

 

Fachkenntnisse zu Vorbeugung, Früherkennung, Diagnosestellung und Einleitung der leitliniengerechten Behandlung (Akutbehandlung oder Rehabilitation) von Abhängigkeitserkrankungen sollten zum Handwerkszeug aller Ärztinnen und Ärzte gehören. Suchtkranke Menschen haben häufig Komorbiditäten und treten dadurch in vielen medizinischen Fachgebieten in Erscheinung, etwa im internistischen, orthopädischen oder psychiatrischen Bereich.

 

Im Jahr 2025 bietet die Ärztekammer Niedersachsen Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen die Möglichkeit zur Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. In diesem 50-Stunden-Kurs wird zunächst die Ätiologie von Suchtkrankheiten und deren Vorbeugung, Erkennung, Beratung, Behandlung und Rehabilitation vorgestellt. Sowohl die Pharmakologie suchterzeugender Stoffe und ihrer Entzugs- und Substitutionsbehandlung als auch Aspekte nicht-stoffgebundener Abhängigkeiten werden erläutert. Die Zusatzweiterbildung soll Behandelnde befähigen, eine drohende oder bereits bestehende Suchterkrankung frühzeitig zu identifizieren und eine Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung treffen zu können. Auch Kriseninterventionen, Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen, motivierende Gesprächsführung sowie der Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung gehören zu den Themenschwerpunkten.

 

Die Zusatzweiterbildung ist Voraussetzung zur Durchführung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und basiert auf dem Kursbuch der Bundesärztekammer. Zielgruppe sind alle Fachärztinnen und -ärzte im ambulanten und stationären Bereich, Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten mit Interessengebieten im Bereich der Suchtmedizin.

 

Der Kurs ist gem. Anerkennung gem. § 5 Abs. 10 WBO (alte WBO: § 5 Abs. 9) durch die Ärztekammer Niedersachsen als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt worden.

Eine Zertifizierung mit 50 Fortbildungspunkten ist zusätzlich erfolgt.

 

Termine:
Block 1 Freitag, 19.09.25, 10 – 19 Uhr und Samstag, 20.09.25, 9 – 18 Uhr 
Block 2 Freitag, 07.11.25, 10 – 19 Uhr  und Samstag, 08.11.25, 9 – 18 Uhr 
Block 3 Freitag, 05.12.25, 10 – 19 Uhr  und Samstag, 06.12.25, 9 – 18 Uhr

 

Ort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover

 

Die Kursgebühr beträgt 950 Euro, ermäßigt: 850 Euro.