Verordnungen (COVID-19)

Verordnungen

Verordnungen

Aktuelle Corona-Sonderregelungen zu Krankschreibungen, Verordnungen, Überweisungen

Fast alle Corona-Sonderregelungen, die für veranlasste Leistungen eingeführt wurden, sind mittlerweile ausgelaufen. Zugleich wurden einige Regelungen angepasst. Die KBV hat eine Übersicht der aktuell gültigen Regelungen zusammengestellt. Diese finden Sie hier

Gibt es Therapie-Optionen zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten im ambulanten Bereich?

Informationen zu Arzneimitteln gegen COVID-19 finden Sie auf den Seiten des RKI hier und auf der Seite der KBV hier.

Update Paxlovid®

Hinweis zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

Es haben sich kurzfristig Änderungen zum Bezug und der Abgabe der vom Bund zentral beschafften Packungen ergeben.  Paxlovid® ist bereits ab dem 15. Januar 2024 im Rahmen der Regelversorgung unter der PZN 18380061 über den pharmazeutischen Großhandel verfügbar. Übergangsweise sind bis zum Fristende 15. Februar 2024 sowohl die zentral beschafften als auch die neuen Packungen von Pfizer im Handel. 

  • Bestandspackungen vom Bund mit der PZN 17977087 sind vorbehaltlich der Haltbarkeitsdauer und Verfügbarkeit noch befristet abgabefähig und gelten als wirtschaftlicher.
  • Großhandel und Apotheken sind bis Fristende dazu verpflichtet, ausschließlich Packungen aus dem Bestand des Bundes abzugeben. Der Bezug dieser Ware ist aus Gründen der Haltbarkeit nur bis zum 15. Februar 2024 möglich.
  • Bis einschließlich 29. Februar 2024 ist ausschließlich die PZN 17977087 zu verordnen und abzugeben.
  • Nur wenn im Einzelfall keine zentral beschaffte Ware aus dem Bundesgebiet lieferbar ist, wäre nach Rücksprache mit der Apotheke ein neues Rezept mit der PZN 18380061 auszustellen. Wir empfehlen, die Nichtverfügbarkeit in der Patientenakte zu notieren.
  • Die Ausnahme zum ärztlichen Dispensierrecht für Paxlovid® endet ebenfalls am 29.Februar 2024.
  • Ab dem 1. März 2024 wird ausschließlich Ware mit der PZN 18380061 im Handel sein, für die eine bundesweite Praxisbesonderheit gilt.