Für Daten, deren Bereitstellung gesetzlich nicht verpflichtend ist, ist eine Einwilligung der Patienten erforderlich. Diese Einwilligungen sowie etwaige Widersprüche der Patienten bei der Verarbeitung sensibler Daten müssen dokumentiert werden. Im Fall von genetischen Untersuchungen oder Analysen, ist die Einwilligung der Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form zwingend erforderlich.