Telekonsilien

Telekonsilien
Seit Oktober 2020 haben Ärzte aller Fachrichtungen, Psychotherapeuten sowie Zahnärzte die Möglichkeit, bei fachlichen Fragestellungen digital - im Rahmen eines sogenannten Telekonsiliums - Rücksprache mit ambulant oder stationär tätigen Kolleginnen und Kollegen zu halten.
Ein Telekonsilium beschreibt den synchronen oder asynchronen Austausch zwischen einem behandelnden Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt und einem Konsiliararzt oder -zahnarzt. Dabei erfolgt die Kommunikation auf elektronischem Weg und bezieht sich auf eine konkrete medizinische Fragestellung mit Patientenbezug. Neben der Übermittlung und Beantwortung der Anfrage ist auch ein Videokonsilium möglich, an dem auch der Patient teilnimmt.
Voraussetzungen
Ein Telekonsilium kann durchgeführt werden, wenn:
- eine medizinische, interdisziplinäre Fragestellung zu einem konkreten Patientenfall vorliegt, die außerhalb des Fachbereichs des behandelnden Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes liegt, und deshalb die Einschätzung eines anderen Facharztes oder Zahnarztes notwendig ist;
- oder es sich um eine besonders komplexe medizinische Fragestellung handelt, die innerhalb des Fachgebietes des behandelnden Arztes, Psychotherapeuten oder Zahnarztes liegt, aber dennoch eine zweite fachärztliche Meinung - ebenfalls aus demselben Fachgebiet - durch ein Telekonsilium eingeholt werden soll.
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Sonja Bäckert Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
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