Rundschreiben

Praxisführung

Diagnoselisten für Heilmittel werden zum 1. Januar 2023 angepasst

Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf, sowie die Liste der besonderen Verordnungsbedarfe wird mit Wirkung zum 1. Januar um mehrere Indikationen ergänzt.

 

Langfristiger Heilmittelbedarf
In die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Richtlinie) werden zwölf neue Indikationen aus den Bereichen schwerer neuromuskulärer Erkrankungen, mehrfach und beidseitigem Extremitätenverlust sowie weiteren Chromosomenanomalien aufgenommen. Außerdem werden auch beidseitige oder mehrfache Amputationen (Z89.3, Z89.7 und Z89.8) in die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf überführt. Bisher standen diese auf der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe.

Neue Diagnosen langfristiger Heilmittelbedarf:

Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems:

  • 0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
  • 8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien

Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels:

  • 2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie

Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems

  • 1 Myotone Syndrome
  • 2 Angeborene Myopathien
  • 3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
  • 6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten

Verlust von oberen und unteren Extremitäten:

  • 3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
  • 7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
  • 8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe]

Chromosomenanomalien:

  • 3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
  • 5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)

Verordnungen aus dieser Diagnoselisten fallen nicht in das Verordnungsbudget. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ist bei gelisteten Diagnosen nicht mehr erforderlich.

Besondere Verordnungsbedarfe
Im Falle von Extremitätenverlusten ist nunmehr die postoperative Versorgung (Z98.8) nicht mehr obligate Zusatzbedingung, um als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt zu werden.

Neue Diagnosen besondere Verordnungsbedarfe:

Extremitätenverlust:

  • 1 Einseitiger Verlust der Hand und des Handgelenkes
  • 2 Einseitiger Verlust der oberen Extremität (oberhalb des Handgelenkes)
  • 5 Einseitiger Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie
  • 6 Einseitiger Verlust der unteren Extremität (oberhalb des Knies)

Erkrankungen im Zusammenhang mit Außerklinischer Intensivpflege:

  • 0 Abhängigkeit (langzeitig) vom Aspirator i.V.m. Z43.0 Versorgung eines Tracheostomas
  • 1 Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

Die Frist zur Entlastung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird von 6 auf 12 Monate erweitert.

Die Stammdaten für die Verordnungssoftware werden entsprechend angepasst, um die Abbildung in den Praxisverwaltungssystemen zum 1. Januar 2023 sicherzustellen. Die zusammenfassende Diagnoseliste der KBV wird entsprechend zum Inkrafttreten der Änderung ergänzt.

Die vollständige Liste ist ab Januar 2023 auch auf unserer Internetseite unter: https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Heilmittel/Langfristdiagnosen+_+Besondere+Verordnungsbedarfe-p-21549.html Download:Langfristiger Heilmittelbedarf/Besonderer Verordnungsbedarf: Diagnoseliste zu finden.