Rundschreiben

Praxisführung

Valneva COVID-19-Impfstoff - Ende der Haltbarkeitsdauer und Widerruf der Zulassung zum 30. November 2023

Im Zentrallager des Bundes erreichen sämtliche Chargen des COVID-19 Impfstoffs des pharmazeutischen Unternehmers Valneva das Ende der Haltbarkeitsdauer. Die Zulassung wird außerdem auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers zum 1. Dezember 2023 widerrufen.

 

Eine Verwendung nach dem 30.November 2023 ist daher unzulässig.

 

Sofern der Impfstoff noch in Arztpraxen lagert, ist dieser mit Ablauf des Monats November fachgerecht zu entsorgen. Als Alternative stellt der Bund weiterhin COVID-19 Impfstoffe der pharmazeutischen Unternehmer BioNTech, Moderna (ausgenommen Spikevax XBB.1.5) und künftig Novavax bereit.