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BA beschließt Anpassungen der mikrobiologischen Paneldiagnostik im EBM
Im EBM werden die Bewertungen der Gebührenordnungspositionen 32851 bis 32853 für den Nukleinsäurenachweis von einem oder mehreren Erregern akuter respiratorischer, sexuell übertragbarer, gastrointestinaler Infektionen angepasst. Das hat der Bewertungsausschuss (BA) mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 beschlossen.
Folgende Anpassungen werden zum 1. Oktober 2025 im EBM vorgenommen:
- Die zweite Anmerkung zum Katalog nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 32704 bis 32707 des Abschnitts 32.3.10 EBM für Untersuchungen auf Helicobacter pylori wird an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
- Die Bewertungen ab der zweiten Leistung werden für die GOP 32851 bis 32853 auf 6,65 Euro abgesenkt.
- Die Höchstwerte für Untersuchungen nach den GOP 32851 bis 32853 werden wie folgt angepasst:
- GOP 32851 Höchstwert von 83,40 Euro auf 58,30 Euro (entspricht der Untersuchung von 7 Erregern),
- GOP 32852 und 32800 gemeinsamer Höchstwert von 38,40 Euro auf 38,26 Euro (entspricht der Untersuchung von 4 Erregern),
- GOP 32853 Höchstwert von 83,40 Euro auf 45 Euro (entspricht der Untersuchung von 5 Erregern).
Die Anpassung der Höchstwerte der GOP 32851 und 32853 entsprechend der jeweiligen Anzahl der zu untersuchenden Erreger erfolgte auf Basis der aktuellen Leitlinien zur Diagnostik von akuten Atemwegs- und gastrointestinalen Infektionen.
Hintergrund des Beschlusses
Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde eine Weiterentwicklung der Mikrobiologie im EBM vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden die GOP 32851 bis 32853 zur nukleinsäurebasierten mikrobiologischen Paneldiagnostik in den EBM aufgenommen. Der BA ist damals von einem Leistungsmehrbedarf von bis zu 20 Millionen Euro jährlich ausgegangen und hat vereinbart, den Beschluss zu überprüfen und über einen kurzfristigen Anpassungsbedarf zu beraten. Bereits im ersten Jahr nach der Beschlussfassung wurde insbesondere in der mikrobiologischen Paneldiagnostik ein darüber hinausgehender Leistungsbedarf festgestellt.
Hinweis zur Veröffentlichung
Der Beschluss steht auf der Internetseite der KBV zur Verfügung. Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss ebenfalls auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.