KVNachrichten

Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt
Mit dem zum 1. Juni 2025 in Kraft getretene Mutterschutzanpassungsgesetz besteht für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Um für die entsprechende Zeit Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können und zur Umsetzung des Beschäftigungsverbots durch den Arbeitgeber, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt erforderlich. Diese soll zum 1. Januar 2026 in das Vordruckmuster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) integriert werden.
Bis zur Anpassung des Vordruckmusters 9 haben die KBV und der GKV-Spitzenverband eine Übergangsbescheinigung vereinbart. Aufgrund der kurzfristigen Umsetzung steht Ihnen die Übergangsbescheinigung bis zum 31. Dezember 2025 auf der Website der KBV zum Download zur Verfügung.