KVNachrichten

Überweisungsscheine des Sonstigen Kostenträgers „Bundeswehr“ nicht einreichen
Die Überweisungsscheine der Bundeswehr verbleiben in der Arztpraxis und sind nicht mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr kann die Überweisungsscheine zu Prüfzwecken anfordern, daher sind sie nach Ablauf des Behandlungsquartals vier Quartale lang aufzubewahren.
Grundsätzlich gilt: Nur die Scheine, die auf der Scheinabgabeliste im KBV-Prüfmodul angezeigt werden, müssen auch mit der Quartalsabrechnung eingereicht werden.
Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de