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Ins DiGA-Verzeichnis des BfArM dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen

Seit Oktober 2020 sind verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt.

 

Folgende digitale Gesundheitsanwendungen wurden zuletzt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen:

Name der Anwendung Indikation
levidex
  • G35 Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata]

NeuroNation MED

  • F06.7 leichte kognitive Störung
Novego: Ängste überwinden
  • 0 Agoraphobie
  • 1 Soziale Phobien
  • 2 Spezifische (isolierte) Phobien
  • F41.0 Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]
ProHerz
  • 02 Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden
  • 03 Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
  • 04 Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
  • 11 Linksherzinsuffizienz: Ohne Beschwerden
  • 12 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
  • I50.13 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung

Zudem wurden folgende DiGAs aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen und sind damit nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig:

Name der Anwendung Indikation Grund der Streichung
Selfapys Online-Kurs bei chronischen Schmerzen
  • 40 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung
  • 41 Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
  • M54 Rückenschmerzen

Fehlender Nachweis für positive Versorgungseffekte

Vantis / KHK und Herzinfarkt
  • I25 Chronische ischämische Herzkrankheit
Auf Antrag des Herstellers

Die Verordnung der DiGAs erfolgt auf Muster 16.

 

Seit 1. Oktober 2024 ist die Nutzung einer zertifizierten Verordnungssoftware zur Verschreibung einer digitalen Gesundheitsanwendung Pflicht.

 

Allgemeine Informationen zum Thema „digitale Gesundheitsanwendungen“ finden Sie auf unserer Internetseite oder im KVN-Portal unter Verordnungen > DiGA