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Ins DiGA-Verzeichnis des BfArM dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen
Seit Oktober 2020 sind verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt.
Folgende digitale Gesundheitsanwendungen wurden zuletzt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen:
Name der Anwendung | Indikation |
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levidex |
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NeuroNation MED |
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Novego: Ängste überwinden |
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ProHerz |
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Zudem wurden folgende DiGAs aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen und sind damit nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig:
Name der Anwendung | Indikation | Grund der Streichung |
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Selfapys Online-Kurs bei chronischen Schmerzen |
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Fehlender Nachweis für positive Versorgungseffekte |
Vantis / KHK und Herzinfarkt |
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Auf Antrag des Herstellers |
Die Verordnung der DiGAs erfolgt auf Muster 16.
Seit 1. Oktober 2024 ist die Nutzung einer zertifizierten Verordnungssoftware zur Verschreibung einer digitalen Gesundheitsanwendung Pflicht.
Allgemeine Informationen zum Thema „digitale Gesundheitsanwendungen“ finden Sie auf unserer Internetseite oder im KVN-Portal unter Verordnungen > DiGA