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Kimmtrak® (Tebentafusp) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt
Kimmtrak® (Wirkstoff: Tebentafusp) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Immunocore Ireland Ltd in folgendem Anwendungsgebiet mit einem Zusatznutzen ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit ab dem 1. Oktober 2023 anerkannt:
- Kimmtrak® wird angewendet als Monotherapie bei der Behandlung von HLA (humanes Leukozyten- Antigen)-A*02:01-positiven erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem uvealem Melanom.
Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Kimmtrak® sind hiervon nicht umfasst.
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Tebentafusp sollen nur durch in der Therapie von Patienten mit uvealem Melanom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie Fachärzte für Dermatologie, Fachärzte für Augenheilkunde und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.
Mit Kimmtrak® behandelte Patienten müssen einen HLA-A*02:01-Genotyp aufweisen, der mittels eines validierten Genotypisierungsassays nachgewiesen wurde.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Kimmtrak® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (off label use).
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit besteht, nur solange Kimmtrak® in Deutschland vertrieben wird.
Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link.