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Loargys® (Pegzilarginase) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Loargys® (Wirkstoff: Pegzilarginase) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Immedica Pharma Germany GmbH in folgendem Anwendungsgebiet mit einem Zusatznutzen ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit ab dem 15. Juli 2024 anerkannt:

  • Loargys® wird angewendet zur Behandlung von Arginase-1-Mangel (ARG1-D), auch bekannt als Hyperargininämie, bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern im Alter ab 2 Jahren.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Loargys® sind hiervon nicht umfasst.

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Pegzilarginase sollten durch in der Therapie mit erblichen Stoffwechselerkrankungen erfahrene Ärzte erfolgen.

Der pharmazeutische Unternehmer muss als Maßnahme der Risikominimierung Schulungsmaterial mit Informationen für Patienten und Betreuungspersonen zur Verfügung stellen.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Loargys® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (off label use).

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link.