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Omjjara® (Momelotinib) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt​

Omjjara® (Wirkstoff: Momelotinib) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Immedica Pharma Germany GmbH in folgendem Anwendungsgebiet mit einem Zusatznutzen ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit ab dem 15. Juni 2025 anerkannt:

  • Omjjara® wird angewendet zur Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie oder Symptomen bei erwachsenen Patienten mit moderater bis schwerer Anämie, die an primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia Vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller Thrombozythämie-Myelofibrose erkrankt sind und die nicht mit einem Januskinase (JAK)-Inhibitor vorbehandelt sind oder die mit Ruxolitinib behandelt wurden.

 

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Behandlung mit Omjjara® sollte nur von Ärzten mit Erfahrung in der Anwendung von Onkologika eingeleitet und überwacht werden.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Omjjara® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (off label use).

 

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link.